Statuten in Ausarbeitung
Diese Seite enthält noch keine rechtswirksamen Vereinsstatuten. Vor Gründung und Aufnahme externer Mitglieder müssen die vollständigen Statuten nach österreichischem Vereinsrecht erstellt, geprüft und beschlossen werden.
Vorgesehener Vereinszweck
Förderung digitaler Selbstbestimmung, technischer Bildung, Wissensaustausch und gemeinschaftlicher, nicht gewinnorientierter digitaler Infrastruktur.
Vorgesehene Mitbestimmung
Neue Mitglieder sollen nach Prüfung durch den Vorstand nur mit Zustimmung der ordentlichen Mitglieder aufgenommen werden. Das genaue Abstimmungsverfahren ist in den Statuten festzulegen.
Noch verbindlich zu regeln
Name und Sitz, Zweck und Mittel, Mitgliedschaft, Beiträge, Rechte und Pflichten, Organe, Bestellung und Vertretung, Beschlussfassung, Rechnungsprüfung, Streitschlichtung, Ausschluss, Auflösung und Vermögensverwendung.
Rechtliche Prüfung
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Datenschutz, gemeinschaftlicher IT-Betrieb, zulässige berufliche Nutzung und Verantwortlichkeiten. Der Text ist kein Ersatz für eine juristische Prüfung.